Eine Gemeinschaft ist nicht die Summe von Interessen,
sondern die Summe von Hingabe.
Antoine de Saint-Exupéry


Die Gesellschaft

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In der Vergangenheit stellten wir in der gemeinsamen Arbeit die Notwendigkeit des Verschwimmens von Verantwortungs- und Zuständigkeitsgrenzen von Restaurator und Architekt fest, ohne dies jedoch aufgrund der gegebenen Strukturen einschränkungslos umsetzen zu können. Mit dem Entschluss zur Gründung unserer Partnergesellschaft manifestieren wir unsere Absicht zur praktischen Umsetzung grenzauflösend intermediärer Zusammenarbeit.

Im Ergebnis dessen kann dem Bauherren eine von Kompetenzgerangel und Profilneurosen freie Leistung angeboten werden, planungsrelevante Informationslücken sind von Beginn an vermeidbar und die Vorlage einer Leistung als Gesamtpaket ist ermöglicht. Dies wiederum wirkt sich bezogen auf die für den Bauherren zu erbringende Dienstleistung insofern als bedeutsam und attraktiv aus, als dass die Produktkosten erheblich transparenter und sicherer erarbeitet und zusammengefasst dargestellt werden können.

Aufgrund der geschaffenen Breite des Leistungsspektrums erschließt sich uns nunmehr ein weitgefasstes, vom bildkünstlerischen bzw. plastischen Einzelobjekt über denkmalgeschützte Baulichkeiten bis hin zu Bauensembles reichendes Betätigungsfeld inklusive der Bestandsergänzung und Bestandserweiterung durch Neubauten. So sehen wir uns in der Lage, neben verschiedensten Projekten zur Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Kunstgut, Bestandsanalysen und umfassende Maßnahmenkonzepte für die Sanierung und Restaurierung von Baudenkmalen zu erarbeiten und diese über den Wettbewerb bis hin zur Baudurchführung und Dokumentation zu betreuen. Eingeschlossen in letzterem sind auch die, für die Revitalisierung und Umnutzung von Baudenkmalen möglichst frühzeitig zu entwickelnden objektverträglichen und umfassend mit dem Bauherren abzustimmenden Nutzungs- und Funktionskonzepte. Bezüglich der Planung und Planungsvorbereitung von Restaurierungs- und Sanierungsaufgaben umfasst unser Wirkungsfeld sämtliche Leistungsphasen und einen Teil Besonderer Leistungen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), einschließlich der Erstellung und Vorlageberechtigung von Genehmigungsplanungen.

Als Basis und Richtungsvorgabe unserer Tätigkeit verstehen wir die Charta von Venedig . Die intensive und kooperative Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden, Denkmaleigentümern und -nutzern ist uns bereits in unserer bisherigen Arbeit Grundsatzverpflichtung geworden.

Unsere rein fachspezifischen Leistungen sehen wir als Baustein von Gesamtprojekten, die von Arbeitsgruppen und Planergemeinschaften bewältigt werden und hoffen, damit einen Beitrag für den Erhalt unseres Kulturerbes leisten zu können.

pons asini, Mellingen im Januar 2005